Anforderungen und Voraussetzungen zum Feuerwehrtaucher

Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 Tauchen schreibt vor, dass als Feuerwehrtaucher

 nur ausgebildet werden darf, wer

  • das Mindestalter von 18 Jahren hat,
  • die Feuerwehr-Grundausbildung nach FwDV 2 abgeschlossen hat,
  • den Nachweis über die Tauchertauglichkeit nach den Grundsätzen der arbeitmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 31 „Überdruck“ erbringt
  • eine Ausbildung als Rettungsschwimmer (Rettungsschwimmerabzeichen in Silber) einer anerkannten Organisation (z.B. Wasserwacht oder DLRG) nachweist.
  • Eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7 an einer anerkannten Ausbildungsstätte wird empfohlen.

Ausbildungsablauf und Prüfungsanforderungen

 

Die FwDV 8 schreibt für die Ausbildung von Feuerwehrtauchern ein umfassendes, theoretisches und praktisches Ausbildungsprogramm vor. Jeder Taucher absolviert während seiner Ausbildung zur Stufe 2 mehr als 50 Tauchgänge. Der Tauchgang muss mindestens 20 Minuten dauernd.

 

Zusätzlich muss eine theoretische Ausbildung von mindestens 35 Stunden erfüllt werden.

 

Rechnet man diesen Pflichtzeiten noch die erforderlichen Zeiten für das Konditionstraining bzw. ABC-Ausbildung hinzu, und addiert hierzu noch den Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung des Tauchganges, so kommen leicht mehrere hundert Ausbildungsstunden zusammen.

 

Es sollte auch nicht verkannt werden, dass ein extremer Anspruch an Freizeit und an die Motivation der Teilnehmer gestellt wird. Aber auch die Atemschutzgerätewarte werden während der Ausbildungszeit gefordert, sind doch fast 1000 Pressluftflaschen zu füllen und mehrere hundertmal die Tauchermasken zu desinfizieren und die Geräte zuprüfen.

Alles in allem ein gewaltiger Organisationsaufwand. Die Ausbildung wird grundsätzlich in zwei Abschnitte geteilt.

 

Der erste Teil ist die theoretische Ausbildung.

 

Abgeschlossen ist dieser Teil mit der schriftlichen Prüfung. Auf diese Weise wird

sichergestellt, dass die Teilnehmer das erforderliche Wissen beherrschen.


Ausbildungsinhalte - Theorie

 

Folgende Themen werden unter anderem behandelt:

  • ABC - Tauchen, Technik und Probleme, Druckausgleich - Hyperventilation
  • Physikalische Grundlagen des Tauchens, Atemphysiologie, Taucherkrankheiten, Taucherunfälle
  • Sofortmaßnahmen bei Taucherunfällen, Aufgaben des Signalmannes, Tauchen unter erschwerten Bedingungen, Verhalten am schwimmenden Gerät, Tauchgerätetechnik – Tauchausrüstung,
  • Druckkammertechnik – Austauchtabellen, Knoten und Stiche, Gewässerkunde
  • Einsatztaktik - Suchmethoden - Techn. Hilfeleistung
Bei der Ausbildung
Bei der Ausbildung

Der zweite Teil ist die praktische Ausbildung.

 

Die mit dem ABC-Training im Schwimmbad beginnt, und nach Übungen im Tauchturm der Berufsfeuerwehr Frankfurt, einer Druckkammerfahrt, dann im Schwimmbad und anschließend im Freigewässer weitergeführt wird.

 

Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, dass der Auszubildende eine möglichst große Anzahl von „Einsatzsituationen“ erlebt, sei es an fließenden oder stehenden Gewässern.

 

Der Lehrgang wird dann mit der praktischen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Hierzu werden Beamte aus Berufsfeuerwehren in den Prüfungsausschuss geladen.

 

Damit wird eine qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt.

Beim Eistauchen
Beim Eistauchen

Ausbildungsinhalte - Praktisch

 

  • Suchübungen mit Signalleine und verdunkelter Maske, Rettungs- und Bergeübungen
  • Überlebenstraining (Wechseln der Tauchgeräte unter Wasser im Schwimmbad)
  • Notaufstiegsübungen im Tauchturm, Tieftauchübungen
  • Übungstauchgänge in verschiedenen Gewässern, Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Schraub- Säge- und Meißelarbeiten mit verdunkelter Maske am Arbeitsbrett unter Wasser
  • Nachttauchübungen, Tauchübung bei starker Strömung, Praxis mit Booten und technischem Gerät.
Begegnung beim Übungstauchen...
Begegnung beim Übungstauchen...

Übungsdienst - Fortbildung

 

Der erfolgreiche Einsatz der Feuerwehr bei Wasser - und Eisrettung setzt laufende Schulung des Einsatzpersonals voraus. Nur die stete Benutzung der Geräte und der oftmalige Tauchgang bringen die Gewähr dafür, dass die Feuerwehr ihrem Ruf als „Mädchen für alles“ gerecht wird.

 

Das heißt, dass der Feuerwehrtaucher durch regelmäßiges Schwimmtraining im Frei - oder Hallenbad seine Kondition stärken muss.

 

Ein regelmäßiges Tauchtraining, auch bei Eis und Schnee gehört zum Fortbildungsprogramm.

 

Daher schreibt die FwDV 8 auch mindestens 10 Tauchstunden jährlich vor.

 

Jährliches Tauchen im Steedener Steinbruch
Jährliches Tauchen im Steedener Steinbruch

Schlussbemerkung

 

Das Tauchen ist - vor allem auch bezogen auf die Gesamt zahl aller Feuerwehreinsätze, ein sehr kleiner, aber äußerst Ausbildungs- und arbeitsintensiver Teil im sonstigen, inzwischen sehr umfangreichen Aufgabenkatalog der Feuerwehren.